Mitgliedschaft im Wohlfahrtsrat

Die Mitgliedschaft im Wohlfahrtsrat ist eine Anerkennung im Bereich der Wohlfahrtspflege. Sie wird nur an Organisationen verliehen, die durch ihre herausragenden Leistungen und ihr unermüdliches Engagement überzeugen.

Mitglieder können nur durch Empfehlung bestehender Mitglieder nominiert werden.

Mitglieder verpflichten sich, die Werte und Ziele des Wohlfahrtsrats aktiv zu fördern und als Botschafter für soziale Verantwortung zu wirken.

Privilegien der Mitgliedschaft

  • Austausch wichtiger aktueller Informationen
  • Zugang zu hochkarätigen Veranstaltungen
  • Nutzung eines einzigartigen Netzwerks führender Institutionen.
  • Sichtbare Anerkennung durch die Verleihung der Mitgliedsurkunde und des Mitgliedstitels.
  • Es entstehen keine Kosten für Mitglieder

Unsere Mitglieder tragen dazu bei, innovative und nachhaltige Lösungen für gesellschaftliche Herausforderungen zu entwickeln.

Der Austausch von Wissen und Erfahrungen steht im Zentrum unserer Arbeit – stets getragen von Respekt und Anerkennung.

Bewerbung und Nominierung

Interessierte Organisationen können sich nicht direkt bewerben. Eine Mitgliedschaft erfolgt ausschließlich durch Nominierung durch bestehende Mitglieder oder den Vorstand. Dadurch wird sichergestellt, dass nur die engagiertesten und einflussreichsten Akteure Teil des Wohlfahrtsrats werden.

Warum Mitglied werden?

Die Aufnahme in den Wohlfahrtsrat ist mehr als nur ein Titel. Sie ist:

  • Eine Ehrung für Ihre Verdienste im Dienste des Gemeinwohls.
  • Eine Möglichkeit, Teil eines einzigartigen Netzwerks zu sein, das aktiv gesellschaftlichen Wandel vorantreibt.
  • Eine Verpflichtung, weiterhin mit Exzellenz und Engagement einen Beitrag für Bildung, Kultur und Wohlfahrtspflege zu leisten.